Bundesministerium für Justiz: Liste der eingetragenen MediatorInnen

Was ist Mediation?


Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung Lösungen für die von Ihnen genannten Probleme. Die allparteilichen MediatorInnen leiten die Verhandlungen und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich: Sie achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln.

Die Lösung der Sache selbst kommt von Ihnen, denn Sie sind die SpezialistInnen für Ihr Leben – es gibt niemanden, der besser als Sie selbst entscheiden kann, was für Sie richtig ist. Die MediatorInnen werden aufgrund ihrer Erfahrungen, was anderen Personen in solchen Situationen hilfreich war, lediglich Anregungen zur Problemlösung beisteuern.

In welchen Schritten läuft Mediation ab?

1) Zunächst erfolgt die Entscheidung, ob Mediation für Sie das Richtige ist, und ob Sie und die MediatorInnen sich vorstellen können, miteinander zu arbeiten.

2) Danach wird die Mediationsvereinbarung zwischen Ihnen als KlientInnen und den MediatorInnen abgeschlossen; d.h. Sie bestimmen, was zu regeln ist und verpflichten sich, jene Regeln, die für das Gelingen der Mediation Voraussetzung sind, einzuhalten.

3) Erstellung einer „Bestandsaufnahme“ und Erarbeitung der regelungsbedürftigen Bereiche.

4) Bearbeitung der Konfliktfelder – Sie haben Gelegenheit, Ihre Sicht der Dinge, Ihre Position darzulegen und Ihre Gefühle wahrzunehmen und darüber zu sprechen, ohne dass in einer therapeutischen Weise daran gearbeitet wird.

5) Mediation ist zukunftsorientiert, und die Aufmerksamkeit ist darauf gerichtet, eine für Sie faire Lösungsmöglichkeit zu erarbeiten, mit der beide Parteien zufrieden sind. Sie machen Vorschläge, wie Sie das Problem gelöst haben möchten, wobei zunächst alle denkbaren Alternativen ihre Berechtigung haben. Die Ideen für eine mögliche Lösung werden nicht bewertet und kritisiert. Anschließend werden die Konsequenzen besprochen, Vor- und Nachteile abgewogen.

6) Aushandeln einer für alle passenden Lösungsmöglichkeit – Sie wählen eine oder mehrere Möglichkeiten aus und verhandeln diese unter Mithilfe der MediatorInnen mit Ihrem(n) Konfliktpartner(n).

7) Probezeit – wenn Sie zu einer Einigung gelangt sind, können Sie diese auch nur für einige Zeit (z.B. bis zum nächsten Termin) ausprobieren und anschließend, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen, neu verhandeln.

8) Festlegung weiterer (rechtlicher) Schritte: z.B. Antragstellung bzgl. einvernehmlicher Scheidung oder Errichtung eines Notariatsaktes auf der inhaltlichen Basis der erarbeiteten Lösungsmöglichkeit.